KlotzBox
Inh. Christian Blesinger
Rotäcker 10
76316 Malsch
Tel. 0177 30 21 117

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

(1) Für die Leistungen der „KlotzBox“ gelten ausschließlich die nachfolgenden
Bedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Mietsachen durch den Mieter gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen sind nur in Schriftform wirksam.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt erst durch Unterschrift beider Parteien (sowohl Mieter als auch Vermieter) zu Stande.

§ 3 Zahlung des Mietbetrages

(1) Der Mietpreis ist spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt zu zahlen.
(2) Bis 12 Wochen vor der Veranstaltung kann die Mietsache kostenfrei storniert werden.
(3) Bei einer Stornierung von weniger als 12 Wochen bis zur Veranstaltung, versucht der Vermieter die Mietsache bei einer anderen Veranstaltung zu vermieten. Gelingt dies erhält der Kunde den angezahlten Betrag zurück. Kann die Mietsache nicht vermietet werden, so wird die Anzahlung einbehalten.

§ 4 Lieferung der Mietsache

(1) Die Lieferung der Mietsache(n) erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Vermieter.
(2) Die Mietsache wird bis zu einer Entfernung von 25km kostenfrei geliefert. Startpunkt ist die Adresse des Vermieters von Seite 1. Zielpunkt ist die Location der Veranstaltung. Die Entfernung wird über maps.google.de erfasst und es wird die schnellste Strecke verwendet.

Preis = ((einfache Strecke x 4) – 100km) x 0,50€.

(3) Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung

§ 5 Mietbedingungen

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
(2) Die Mietzeit beginnt mit der Lieferung der „KlotzBox“ und endet mit deren Abholung.
(3) Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden.

(4) Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.
(5) Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung (230V) während des Gebrauches Sorge zu tragen. (8) Die Mietsache darf nicht außerhalb geschlossener Gebäude aufgestellt werden.

(6) Eine Untervermietung der Geräte ist ausdrücklich untersagt.
(7) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn, seine Gäste oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung, sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Mieter. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.
(8) Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens der Mietsache, in Gänze oder zum Teil, hat der Mieter den entstandenen Schaden zu ersetzen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.
(9) Bei Kopplung der Mietsache(n) mit technischem Equipment, welches nicht im Mietvertrag als Mietsache aufgezählt ist, ist eine Haftung des Vermieters für Nichtfunktionieren sowie für alle dadurch entstehenden Folgeschäden ausgeschlossen.
(10) Etwaige Mängel der Mietgeräte sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter ist dann Gelegenheit zu geben, den Mieter telefonisch zur Behebung des Mangels zu instruieren. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Behebung des Mangels im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken.
Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Mieter die Mietsache eigenmächtig bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen

AGB von KlotzBox | Inhaber Christian Blesinger Stand 02. Mai 2018

Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
(11) Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

(12) Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter Einstellungen an der Mietsache zu verändern. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software.

§ 6 Rückgabe der Mietsache

(1) Sofern nichts anderes vereinbart, wird die „KlotzBox“ nach Ende der Veranstaltung, spätestens am darauffolgenden Tag vom Vermieter abgeholt.
(2) Die Mietgegenstände sind vollzählig, voll funktionstüchtig und im sauberen Zustand zurückzugeben. Verschmutzt zurück gebrachte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt oder durch neue ersetzt.
(3) Defekte Gegenstände aus dem Paket „Accessoires“ werden pauschal mit 3€/Stück berechnet und von der Kaution abgezogen.
(4) Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defekte Mietgegenstände.

§ 7 Onlinegalerie

(1) Der Vermieter stellt dem Mieter über die Dauer von acht Wochen eine passwortgeschützte Web-Galerie auf dem Webspace des Vermieters zur Verfügung. Mit Ablauf der achten Woche wird die Webgalerie ohne weitere Nachricht gelöscht.
(2) Dem Mieter wird, je nach Wunsch, entweder während der Veranstaltung und somit für alle Gäste zugänglich oder nach der Veranstaltung das Passwort zur Onlinegalerie mitgeteilt.

(3) Der Mieter kann per Mail das Löschen einzelner Bilder aus der Webgalerie verlangen.

§ 8 sonstige Dienstleitungen

(1) Neben der Vermietung von Fotoboxen bieten wir noch viele weitere Dienstleistungen wie z.B. Hochzeitsfotografie, Erstellung von Einladungen und Flyern, die Einrichtung und das Verkaufen von EDV Zubehör, Zeichnung und Erstellung von 3-D Druck-Modellen, Verkauf von Fahrrädern und Gartenbewässerungsanlagen an. Weitere Dienstleistungen gerne auf Anfrage.

§ 9 Datenschutz

(1) Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten werden vom Vermieter gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.
(2) Wenn der Mieter die Upload-Funktion in soziale Medien nutzt, haftet der Vermieter nicht für eventuelle Verletzungen der persönlichen Rechte.

§ 10 Sonstiges

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Karlsruhe.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzen, die der weggefallenen möglichst nahe kommt und zulässig ist. Jede Partei ist insoweit berechtigt, eine Klausel schriftlich vorzuschlagen. Diese gilt als vereinbart, sofern die andere Partei nicht schriftlich binnen zwei Wochen nach Zugang diesem Vorschlag widerspricht. Der schriftliche Vorschlag einer Klausel ist der anderen Partei mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Der Widerspruch darf auch in sonstiger schriftlicher Form, insbesondere auch im elektronischen Datenverkehr, erfolgen.